§ 16 Haftung
Submitted by Webmaster on Tue, 01/06/2009 - 22:42
(1) Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei Veranstaltungen, Wettkämpfen und Übungen entstandenen Unfälle, Beschädigungen und Diebstähle. Der Anspruch an Sport-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen bleibt hierdurch unberührt.
(2) Sämtliche Vereinsmitglieder haften für vorsätzliche oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
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